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Häufig gestellte Fragen

Da man sich normalerweise erst mit der Physiotherapie befasst, wenn man damit konfrontiert wird, kennt man die Details der Rahmenbedingungen unter welchen eine physiotherapeutische Behandlung stattfindet, auch nicht. Die wichtigsten Fragen dazu werden im folgenden beantwortet.

 

 

 

  • Was genau ist Physiotherapie?
    Physiotherapie (PT) ist ein medizinisches Fachgebiet, welches sich mit der Behandlung und Wiederherstellung von Bewegungsstörungen jeglicher Art beschäftigt. Diese wiederum können durch unterschiedliche Faktoren bedingt sein. Dabei gehören Schmerzen wohl zu den häufigsten Gründen, die Menschen bewegen, sich physiotherapeutisch behandeln zu lassen. Mit speziellen Behandlungsmethoden unterschiedlicher Therapiekonzepte können solche Schmerzen behandelt werden. Aber auch die Rehabilitation der Bewegungsfähigkeit nach Unfällen und Operationen gehört zum Hauptarbeitsgebiet der PT. Näheres erfahren Sie auch auf der Website des Schweizerischen Physiotherapeuten Verband.
  • Wie wird man PhysiotherapeutIn ?
    Die Ausbildung zum Physiotherapeuten erfolgt an einer Fachhochschule und dauert insgesamt vier Jahre. Nach Abschluss trägt man den Titel eines Dipl. Physiotherapeuten – FH – BSc. Der Titel ist geschützt. Das bedeutet, dass sich niemand sonst Physiotherapeut oder Physiotherapeutin nennen darf, der diese Ausbildung nicht erfolgreich absolviert hat. Näheres dazu erfahren Sie auch wieder auf der Website des Schweizerischen Physiotherapeuten Verbandes.
  • Wer kann eine physiotherapeutische Behandlung verordnen?
    Eine physiotherapeutische Behandlung wird üblichweise von einem Arzt, Chiropraktor oder in seltenen fällen auch von einem Zahnarzt verordnet. Dafür wird ein spezielles Verordungsformular verwendet, auf welchem der Arzt den Grund für die physiotherapeutische Behandlung – die Diagnose – beschreibt und die Ziele der Behandlung festlegt. In der Wahl der Behandlungsmethoden ist der Physiotherapeut jedoch frei. Dieses Formular finden Sie in der nächsten FAQ Rubrik. Eine solche Verordung ist der Auftrag an uns Physiotherapeuten, Sie zu behandeln und gleichzeitig die Grundlage der Abrechnung unserer Leistungen mit den Kranken- oder Unfallkassen. Ohne eine solche Verordung können unserer Leistungen nicht von den Kassen abgrechnet werden. Die Details über die Abrechnungsgrundlagen können Sie der Frage “Wer übernimmt die Behandlungskosten”. In gewissen Fällen, können Sie auch ohne eine ärztliche Zuweisung von uns behandelt werden. Allerdings müssen die Kosten dafür von Ihnen selbst übernommen werden.
  • Verordnungsformular für Physiotherapie
    Mit diesem Formular kann eine physiotherapeutische Behandlung verordnet werden.
  • Wie lange dauert eine einzelne Physiotherapie Sitzung?
    Eine physiotherapeutische Behandlung ist an keine bestimmte Zeitdauer gebunden. Sie wird gemäss Tarifvertrag auch nicht nach Zeitaufwand vergütet. Der Therapeut kann deshalb die Behandlungsdauer frei wählen. Üblicherweise planen wir für eine Behandlung maximal 30 Minuten ein. Bei der Erstbehandlung und bei besonderen Erkankungen kann die Therapie länger dauern. Der gesamte Zeitraum beinhaltet sämtliche Leistungen, die mit Ihnen als Patient im Rahmen der Behandlung zu tun haben. Das beginnt mit der Vorbereitung des Behandlungsraumes und endet mit der Vereinbarung neuer Termine. Wichtig für Sie ist zu wissen, dass Sie keinen Anspruch auf eine Behandlungsdauer von genau 30 Minuten haben, da wie gesagt, nicht die Behandlungszeit als solche vergütet wird, sondern nur eine Behandlungspauschale verrechnet wird, welche weder die Behandlungsdauer noch die Behandlungs-massnahmen beinhalten. Sollte sich zum Beispiel während eines Behandlungsprozesses herausstellen, dass zur Erreichung des Therapiezieles 10 Minuten reichen, werden Sie auch nur 10 Minuten behandelt.
  • Ist die Dauer einer PT Verordnung zeitlich beschränkt?
    Nein, die Dauer eine physiotherapeutischen Behandlung ist nicht begrenzt, weder pro Patient noch pro Kalenderjahr. Die Therapie muss innerhalb von 5 Wochen nach Ausstellungsdatum begonnen werden, danach ist sie zeitlich unbeschränkt gültig. Eine physiotherapeutische Behandlung muss sinnvoll und notwendig sein. Ist sie das, können 4 Behandlungsserien à 9 Behandlungen durchgeführt werden, bevor über das weitere Vorgehen entschieden werden muss. Die Bestimmungen dazu sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) in Art. 5 beschrieben. Abs 2 Die Versicherung übernimmt je ärztliche Anordnung die Kosten von höchstens neun Sitzungen, wobei die erste Behandlung inner fünf Wochen seit der ärztlichen Anordnung durchgeführt werden muss” Abs. 3 “Für die Übernahme von weiteren Sitzungen ist eine neue ärztliche Verordnung erforderlich” Abs. 4 “Soll die Physiotherapie nach einer Behandlung die 36 Sitzungen entspricht, zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden, so hat der Arzt oder die Ärztin dem Vertrauensarzt oder der Vertrauensärztin zu berichten und einen begründeten Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie zu unterbreiten. Der Vertrauensarzt oder die Vertrauensärztin prüft den Vorschlag und beantragt, ob, in welchem Umfang und für welche Zeitdauer bis zum nächsten Bericht die Physiotherapie zu Lasten der Krankenversicherung fortgesetzt werden kann.” Diese Bestimmungen sind zwingend. Trotzdem kann beobachtet werden, dass gewissen Krankenversicherungen diese zu unterlaufen versuchen, indem sie bereits nach 18 Behandlungen den veordnenden Arzt zu einem Bericht auffordern oder den Versicherten falsche Angaben über die Behandlungsdauer machen. Auch hier gilt wie überall: Gesetz ist Gesetz.
  • Wer übernimmt die Behandlungskosten?
    Sämtliche physiotherapeutischen Leistungen sind über die Grundversicherung des KVG’s abgedeckt. Sie werden gemäss einem kantonalen Tarif, der auf einem Taxpunktwertsystem beruht, abgerechnet.
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